Update auf das Gebäudemodernisierungsgesetz (22. Juli 2026)
Die Wärmeversorgung in Deutschland macht mehr als 50 Prozent des gesamten Energieverbrauchs aus und basiert zu etwa 80 Prozent auf fossilen Brennstoffen. Deshalb ist eine Transformation in diesem Bereich besonders wichtig. Dieser Prozess wird vor allem durch zwei Bundesgesetze begleitet:
- das Wärmeplanungsgesetz (WPG)
Es regelt die Erstellung von Wärmeplänen in den Gemeinden. Darin werden Empfehlungen erarbeitet, welche Art der Wärmeversorgung in welchen Quartieren eines Ortes zukünftig die optimale Variante ist. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis 30. Juni 2026 einen kommunalen Wärmeplan erstellen. Der Jenaer Wärmeplan wurde am 25. Juni 2025 vom Stadtrat beschlossen.
- Neu: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Das Gebäudeenergiegesetz von 2024 wurde am 10. Juli 2026 mit Beschluss des Bundestages und des Bundesrates durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt. In diesem ist nun festgelegt, dass die Quote der Nutzung von mindestens 65% erneuerbarer Energie beim Einbau einer neuen Heizung entfällt. Damit kann auch weiterhin eine neue Gas- oder Ölheizung eingebaut werden. Um trotzdem das Klimaschutzgesetz zu erfüllen, muss ab 2029 ein wachsender Anteil an klimaneutralem Gas bzw. Öl beigemischt werden. Dies wird als „Bio-Treppe“ bezeichnet.
Über die voraussichtlichen Kosten sowie die Verfügbarkeit dieser Beimischungen gibt es bisher keine Aussagen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass dieser Ansatz in der Summe unwirtschaftlich sein wird. Er trägt somit zu einer Verunsicherung bei der Wahl eines neuen Heizungssystems bei.
Am 21. Juli 2026 trat die zugehörige neue Förderrichtlinie (Download) in Kraft. Gefördert wird der „Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und Anlagen zur Heizungsunterstützung sowie der Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz“.
Der Handlungsbedarf in diesem Bereich ist erheblich und dringend. Leider sind viele Menschen angesichts der Komplexität der Problematik, welche sich in den genannten Gesetzen widerspiegelt verunsichert und warten lieber ab, wie sich die Sache weiterentwickelt. Hinzu kommt, dass durch die aktuelle Bundesregierung die mit dem Gebäudeenergiegesetz begonnene Entwicklung durch das Gebäudemodernisierungsgesetz teilweise wieder in Frage gestellt wird. (Tagesschau 15.09.25 (1) und Tagesschau 15.09.25 (2))
Eine Gruppe von Studenten der FSU Jena haben gemeinsam mit den Parents for Future und Scientists for Future für die spezifische Situation in Jena eine Info-Broschüre erstellt, welche grundlegende Informationen zur Wärmewende mit konkreten, lokalen Informationen sowie Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten verbindet. Das Material wurde auf den Stand vom 22. Juli 2026 aktualisiert (Förderrichtline des Gebäudemodernisierungsgesetzes) und kann nachfolgend als PDF-Dokument heruntergeladen werden:
Ebenso wurde eine Kalkulationstabelle erarbeitet, welche die Kosten der Umstellung einer Heizung von Gas auf eine Wärmepumpe über 20 Jahre auf Grundlage der Förderrichtlinie des Gebäudemodernisierungsgesetzes ermittelt. Die Tabelle kann in zwei Formaten heruntergeladen und kostenlos verwendet werden.
Update
Unter der Überschrift „Kostenfallen vermeiden“ veröffentlichte die Zeitschrift „test“ 1/2026 der Stiftung Warentest einen Beitrag zum Thema Einbau von Wärmepumpen.
Sie bezieht sich in diesem Beitrag auf Untersuchungen u. a. der Verbraucherzentrale Baden‑Württemberg, wo Angebote von Fachfirmen für die Installation von Wärmepumpen-Anlagen verglichen wurden. Auffällig war dabei die hohe Spanne der Kostenvoranschläge von 29.000 bis 62.000 Euro. Grund für diese großen Preisunterschiede sind laut den Verbraucherschützern stark voneinander abweichende Leistungen. Wenn Bauleistungen oder Elektroinstallationen als „bauseits“ ausgewiesen werden, sind diese Leistungen überhaupt nicht im Angebot enthalten. Auf Kunden, die das nicht wissen, können unerwartet zusätzliche Kosten bis in den fünfstelligen Bereich zukommen.
Als Service bieten deshalb die Verbraucherzentralen kostenlos einen unabhängigen Wärmepumpen‑Angebotsvergleich an. Darüber hinaus haben die Verbraucherzentralen eine neue Seite eingerichtet, auf der zentral Online-Kurse für Verbraucherinnen und Verbraucher aus allen Bundesländern angeboten werden. Unter anderem auch zur Heizungserneuerung und zur nachträglichen Wärmedämmung von Wohngebäuden. Dieses Angebot ist ebenfalls kostenlos.
Dieser Beitrag wurde aktualisiert am 24. Juli 2026



